Kanzlei » Kompetenzen
Angesichts einer wachsenden Gesetzesflut und immer komplexer werdender Regelwerke setzen wir auf Spezialisierung: Sechs Kolleginnen und Kollegen teilen sich die juristische Arbeit. Jeder bearbeitet nur Fälle aus den Rechtsgebieten, in denen er sich am besten auskennt.
Für Rat- und Hilfesuchende wird diese Spezialisierung sichtbar durch Fachanwaltstitel, die nach strengen Regeln verliehen werden. Wer Fachanwalt werden will, muss auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere praktische Erfahrungen (zum Beispiel mindestens 120 Fälle im Familienrecht) und theoretische Kenntnisse verfügen. Zudem gibt es eine Pflicht zu regelmäßigen Fortbildungen, die die Qualität unserer Arbeit sichern. Wie wir dazu beitragen, ist in verschiedenen Urkunden verbürgt, die wir Ihnen hier exemplarisch auflisten.
Wolfgang Hörnlein

Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler, Rechtsanwalt seit 1989, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht
Maren Feyler
Gründerin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler, Rechtsanwältin seit 1994, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, Mediatorin (univ.)
- Urkunde Fachanwältin für Familienrecht

- Urkunde Fachanwältin für Erbrecht

- Urkunde Mediation univ.

- Fortbildungsbescheinigung 1

- Fortbildungsbescheinigung 2

- Fortbildungsbescheinigung 3

- Fortbildungsbescheinigung 4

- Fortbildungsbescheinigung 5

- Fortbildungsbescheinigung 6

- Fortbildungsbescheinigung 7

- Fortbildungsbescheinigung 8

- Fortbildungsbescheinigung 9

- Fortbildungsbescheinigung 10

Frank Sitte

Rechtsanwalt seit 1999, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, von Beginn an bei der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler
Lutz Lindner

Rechtsanwalt seit 1996, Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2007 bei der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler
Volker Albrecht

Rechtsanwalt seit 2002, Fachanwalt für Sozialrecht, seit 2009 bei der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler
Martin Jensch

Rechtsanwalt seit 2005, Fachanwalt für Familienrecht, seit 2011 bei der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler




