Kanzlei Hörnlein & Feyler



Kanzlei

Wenn Sie Recht haben, sorgen wir dafür, dass Sie es auch bekommen. Mit all unserem Wissen und Können, mit all unserer Energie. Darin sehen wir unsere Aufgabe als Rechtsanwälte.

Kompetenz

ist ebenso wichtig wie Vertrauen und Einsatzwille. Durch Spezialisierung können wir unterschiedliche Rechtsgebiete auf unterschiedliche Schultern verteilen und so genauer auf Details schauen - kleinste juristische Details, die oft genug den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. In unseren jeweiligen Spezialgebieten bilden wir uns permanent fort. Dies wird zum Beispiel verbürgt in Fachanwaltstiteln, die wir durch mehrfach unter Beweis gestellte Detailkenntnisse sowie große Praxiserfahrung erworben haben und weiter erwerben.

Vertrauen

So garantieren wir Ihnen guten Gewissens eine Betreuung auf dem aktuellen Stand der höchstrichterlichen und regionalen Rechtsprechung. übrigens: Nicht immer ist ein Prozess der beste Weg zur Lösung eines Problems. In der Tat lohnt es sich häufig, einen Konflikt durch außergerichtliche Streitschlichtung zu vermeiden.

Wir stehen Ihnen auch dabei aktiv zur Seite.

Service

Die Qualität unserer Abläufe und Organisation sichern wir permanent durch ein Netz strukturierter Maßnahmen. Genauso pflegen wir die Kanzlei-EDV, die heute in praktisch allen Bereichen unserer Arbeit eine zentrale Aufgabe wahrnimmt, und passen sie ständig an neueste Technologien an. Einen überzeugenden Beleg dafür finden Sie etwa auf der Seite Online Services, wo wir Ihnen unseren neuesten Service, die Webakte sowie den Unfallservice Schadenfix vorstellen.

Service heißt für uns auch, dass wir für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen. Diese freiwillige, unentgeltliche Sonderleistung ist für uns eine Selbstverständlichkeit, weil sie für viele Verbraucher von einem schützenswerten Interesse ist. Besonders weniger geschäftlich gewandte Menschen können so erheblich leichter Zugang zu einem Rechtsschutz erhalten, weil die Rechtsschutzversicherer den für die Deckung maßgeblichen Sachverhalt präzise dargestellt bekommen. Wir freuen uns in diesem Zusammenhang darüber, dass das erhebliche soziale Anliegen der Allgemeinheit, gerade einkommensschwachen oder geschäftlich weniger gewandten Verbrauchern den Zugang zu einem gerichtlichen Rechtsschutz auf diesem Weg zu erleichtern, inzwischen auch obergerichtlich bejaht und gewürdigt wird (z. B. KG, Urteil vom 19.03.2010, Az. 5 U 42/08).