Ist es erlaubt, barfuß Auto zu fahren?

Wer vom sonnigen Strand zurück ins Hotel, die Pension oder das Zuhause fährt, verzichtet gern auf sein Schuhwerk. Aber ist das nicht verboten? Wir schauen auf die Gesetzeslage und klären den Rechtsmythos. Dabei zeigt sich: Zumindest kann ein festes Schuhwerk bares Geld sparen.

Kein Gesetz verbietet hierzulande nackte Füße privater PKW-Besitzer. Allerdings gilt der Grundsatz, dass ein Autofahrer immer in der Lage sein muss, sein Auto sicher zu beherrschen. Wem das barfuß nicht gelingt, der sollte lieber Schuhe tragen. Diese Barfuß-Frage wurde bereits von einem hohen Gericht entschieden. So urteilte das Oberlandesgericht Celle im Jahr 2010: Barfuß Auto fahren ist keine Ordnungswidrigkeit (AZ: 322S s46/07). Gleiches gilt übrigens auch für sonstige Kleidung: Ein dezidiertes Verbot, nackt Auto zu fahren, gibt es hierfür nicht.

Genauso verhält es sich mit Schuhwerk, dass sich auf den ersten Blick so gar nicht eignet, um damit Gas- und Bremspedale zu betätigen. Doch selbst in High Heels oder Flip-Flops darf man das Auto fahren – solange alles gut geht.

Mithaftung bei einem Unfall möglich

Denn sowohl für Barfußfahrer als auch Trägern von ungeeignetem Schuhwerk droht im Falle eines Unfalls eine Mithaftung. Einerseits kann dadurch die Sorgfaltspflicht verletzt werden, wie das Oberlandesgericht Bamberg entschied (AZ: 2 Ss OWI 577/06). Darüber hinaus kann es aber auch Probleme mit der Versicherung geben.

Und wer berufsbedingt Autos fährt, muss sich zudem an anderen Bestimmungen orientieren. Nach $ 44 der Unfallverhütungsvorschrift haben solche Beschäftigte die Pflicht „den Fuß umschließendes Schuhwerk“ zu tragen.

Trotzdem ist nicht alles, was nicht verboten ist, auch ratsam zu tun. Mit nackten Füßen rutscht man leichter von den Pedalen ab, High Heels können eine notwendige Vollbremsung verhindern. Wer also die frische Luft an den Füßen unter der Sonne genießt, sollte sich ein Paar festes Schuhe ins Auto stellen.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft