Digitaler Nachlass: Wer erbt mein Facebook-Konto?

Den Nachlass eines Verstorbenen zu regeln ist oft keine einfache Angelegenheit und geht mittlerweile über das materielle Erbe hinaus. Wie steht es um das digitale Erbe eines Verstorbenen? Was geschieht mit einem Facebook-Konto oder Inhalten in anderen sozialen Netzwerken und auf Web-Plattformen?

Grundsätzlich wird der digitale Nachlass nicht anders behandelt

Rechtlich haben die Erben also Anspruch auf alle digitalen Daten, wie auf alle anderen Erbstücke auch. Ohne Unterlagen kann es allerdings schwer sein, sich als gesetzlich anerkannter Erbe bei den entsprechenden Unternehmen Gehör zu verschaffen. Daher empfiehlt es sich, eindeutige Nachweise zu schicken, die einen als Erben identifizieren. Die Sterbe- oder Geburtsurkunde ist hier ebenso eine Möglichkeit, wie der Erbschein. Wer grundsätzliche Tipps zum digitalen Erbe beachtet, kann sich die Organisation deutlich erleichtern.

Digitale Nachlassverwaltung gehört heutzutage dazu

Auch das Bestatter-Gewerbe hat sich auf die neue digitale Realität eingestellt: Die Mehrzahl der deutschen Bestatter bietet heute auch eine digitale Nachlassverwaltung an. Und die kann deutlich aufwendiger ausfallen, als die analoge in früheren Zeiten. Spezielle Firmen kümmern sich im Auftrag der Erben darum, die digitalen Spuren des Verstorbenen auf Plattformen sozialer Medien, E-Commerce-Händlern oder Webhostern aufzuspüren und gegebenenfalls zu entfernen.

Löschen oder einfrieren?

Bei sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram gelten für die Erben spezielle Vorschriften: Man hat die Wahl, die Daten des Verstorbenen löschen oder „einfrieren“ zu lassen. Möchte man die Daten löschen lassen, sind sie verloren und das unwiederbringlich. Oft entscheiden sich Angehörige daher dazu, den Account lediglich stillegen zu lassen. Das Konto lässt sich allerdings nur in dem Zustand erhalten, in dem es beim Tod des Nutzers war. Aktive Kontopflege, also beispielsweise das Entfernen von Posts oder Einträgen, die ein negatives Licht auf den verstorbenen Nutzer werfen, ist dann nicht mehr möglich.

Die meisten digitalen Unternehmen sind bei der Verwaltung des digitalen Erbes sehr kooperativ, aber es gibt Ausnahmen. Vor allem Webhoster, die Mail-Konten verwalten, weigern sich oft, die Korrespondenz den Erben auszuhändigen. Ist das der Fall, bleibt als Erbe oft keine andere Möglichkeit, als vor Gericht klagen. Mithilfe von kompetenter anwaltlicher Beratung liegen die Erfolgsaussichten dabei allerdings sehr gut.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft