Kanzlei Hörnlein & Feyler



Blog » Archiv für die Kategorie ‘Intern’

Neu bei uns: RA Volker Albrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

Donnerstag, 02. April 2009

Zum 1. April haben wir Herrn Rechtsanwalt Volker Albrecht in unser Team aufgenommen. Er ist Fachanwalt für Sozialrecht und Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Rente. (weiterlesen…)

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert

Freitag, 20. Juni 2008

Für die Qualität unseres anwaltlichen Dienstleistungs- und Kanzleimanagements haben wir die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 erhalten. Dadurch wird der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler ein umfassendes, ablauforientiertes Qualitätsmanagement (QM) bescheinigt. Unter anderem wurden dabei Kundenorientierung, Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen sowie Verantwortung der Leitung und Ressourcen-Management überprüft. Der Zertifizierung war ein neunmonatiges Prüfungsverfahren durch das Begutachtungs- und Prüfungsunternehmen DEKRA (Stuttgart) vorangegangen. Die Kanzlei legte ein QM-Handbuch vor und dokumentierte eine straffe Organisation aller Abläufe in der Kanzlei, um eine reibungslose Zusammenarbeit untereinander und mit Mandanten sicherzustellen.
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Rechtsanwältin Maren Feyler jetzt auch Fachanwältin für Erbrecht

Freitag, 21. Dezember 2007

Rechtsanwältin Maren Feyler hat jetzt auch die Zusatzqualifikation zur Fachanwältin für Erbrecht erworben. Das ist nach der Fachanwältin für Familienrecht der zweite Fachanwaltstitel für die renommierte Juristin und langjährige Sozia der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler. Das Erbrecht bildet seit vielen Jahren einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Maren Feyler. “Da im Familienrecht häufig auch erbrechtliche Fragen eine Rolle spielen, liegt die Verbindung auf der Hand”, so Rechtsanwältin Feyler. Sie ist zudem Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um das Recht und die Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Der Erwerb der Zusatzqualifikation zur Fachanwältin für Erbrecht ist letztlich eine konsequente Fortführung des Grundprinzips der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler, Rechtsgebiete durch Spezialisierung auf unterschiedliche Schultern zu verteilen. So gelingt es, genau auf kleinste juristische Details schauen zu können, die oft den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen.

Neu bei Hörnlein & Feyler: Rechtsanwalt Lutz Lindner

Montag, 01. Oktober 2007

Die Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler wächst weiter. Um auch künftig kompetente Beratung und Vertretung garantieren zu können, haben wir Herrn Rechtsanwalt Lutz Lindner in unser Team aufgenommen. Er ist ausgewiesener Spezialist mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht und seit 1996 als Rechtsanwalt tätig. Bereits in seiner Referendarzeit galt Lutz Lindners Interesse insbesondere dem Arbeitsrecht, praktische Erfahrungen sammelte er zunächst in der Personalabteilung eines Konzernunternehmens. In den Folgejahren nahm das individuelle Arbeitsrecht stetig mehr Raum in seiner anwaltlichen Praxis ein, so dass der Schwerpunkt von Lutz Lindners Tätigkeit heute auf dem Arbeitsrecht liegt.

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