Beim Service-Preis der Neuen Presse wurde die Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler bei 64 teilnehmenden Unternehmen mit dem dritten Platz ausgezeichnet. In der internet- und Coupon-basierten, von September bis November 2010 durchgeführten Befragung würdigten Mandanten insbesondere Kompetenz, Arbeitstempo, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit. Die Auswertung durch den spezialisierten Dienstleister “Metatrain” ergab einen Anteil von rund 88 Prozent begeisterter Kunden. Daraus errechnete Metatrain einen Kunden-Beziehungs-Index von 93,37 Prozent. Dieser liegt laut Veranstalter in der Region durchschnittlich bei 73,06 Prozent, der bundesdeutsche Vergleichswert betrage 65,38 Prozent.
Ziele der Befragung waren die Ermittlung des Kunden-Beziehungs-Index sowie der Anteile kritischer und begeisterter Kunden, weiterhin die Ermittlung von Gründen für bestehende Zufriedenheit und die Einschätzung gegenüber Mitbewerbern. Befragt wurden die Teilnehmer unter anderem danach, wie wahrscheinlich es ist, dass sie ein Unternehmen Freunden oder Kollegen weiterempfehlen würden. Dabei sollten auch Gründe angegeben werden. Von 196 dazu abgegebenen Stimmen zeigten sich laut Umfrageauswertung 184 Mandanten begeistert, elf gaben eine neutrale und nur einer eine kritische Wertung ab.
Die Kanzleiinhaber, Rechtsanwältin Maren Feyler und Rechtsanwalt Wolfgang Hörnlein, zeigten sich bei der Preisverleihung sehr zufrieden mit dem erreichten Ergebnis. “Wir danken unseren Mandanten für diese positive Bewertung, die wir zugleich als Lohn für unsere permanente Arbeit an unserer Dienstleistung und letztlich an uns selbst betrachten. Wir wollen aber auch die - wenn auch nur sporadisch - geäußerte Kritik zum Anlass nehmen, über weitere Verbesserungen nachzudenken. Denn wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein”, so Rechtsanwalt Wolfgang Hörnlein.


