Kanzlei Hörnlein & Feyler



Anwälte

Rund 5 500 Bundesgesetze mit über 100 000 einzelnen Vorschriften gibt es in Deutschland - wohlgemerkt ohne die Regelwerke der Bundesländer. Und auch die dazu ergangenen Gerichtsurteile und Rechtsmeinungen gewinnen permanent an Umfang. Da leuchtet es schnell ein, dass das alt hergebrachte Bild vom Rechtsanwalt quasi als "Fachmann auf allen Gebieten" überholt ist.

Wir gehen deshalb neue Wege und setzen auf Spezialisierung. Mit dem Anspruch, in allen wesentlichen Rechtsgebieten eine erste Adresse zu sein, haben wir, die Kanzleigründer Wolfgang Hörnlein und Maren Feyler, ein Team von Fachleuten aufgebaut. Acht Kolleginnen und Kollegen teilen sich die juristische Arbeit - mit dem Unterschied, dass jeder nur Fälle aus den Rechtsgebieten bearbeitet, in denen er sich am besten auskennt.

Für Ratsuchende sichtbar wird diese Spezialisierung durch Fachanwaltstitel. Wer bei uns nicht bereits Fachanwalt ist, absolviert gerade ein Zulassungsverfahren oder hat sich - das gilt für die jüngeren Kollegen - zumindest für ein Fachgebiet entschieden.

Wir stellen Ihnen hier unser Team ausführlich vor. Wenn Sie oben auf die Aktenreiter oder links auf die einzelnen Namen klicken, erfahren Sie, wer bei uns für welches Rechtsgebiet zuständig ist.